Rechtsprechung
BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- openjur.de
Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 133a
Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- Bundesfinanzhof
Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 133a FGO
Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht - rewis.io
Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 133a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Keine Anhörungsrüge bei fehlerhafter Sachentscheidung; richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Richterliche Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- FG Hessen, 16.11.2011 - 5 K 1794/06
- BFH, 10.02.2012 - VI B 7/12
- BFH, 02.05.2012 - VI B 7/12
- BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann nur dann i.S. von § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt sein, wenn der BFH bei seiner Beschwerdeentscheidung ein Vorbringen im Zusammenhang mit der Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2011 XI S 29/10, BFH/NV 2011, 824). - BFH, 12.04.2011 - III S 49/10
Gegenstand der Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2011 III S 49/10, BFH/NV 2011, 1177, m.w.N.). - BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht hängen von der Sach- und Rechtslage des einzelnen Falles sowie von der Mitwirkung und den individuellen Möglichkeiten der Beteiligten ab (BFH-Beschluss vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915). - BFH, 14.02.2012 - X S 1/12
Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Denn bei einer solchen Sachlage muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass das Gericht den Hinweisen des Prozessgegners folgt (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2012 X S 1/12, BFH/NV 2012, 1149). - FG Hessen, 16.11.2011 - 5 K 1794/06
Arbeitslohn in Höhe des geldwerten Vorteils aufgrund des Bezugs verbilligter …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12
Mit Beschluss vom 2. Mai 2012 VI B 7/12 hat der angerufene Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. November 2011 5 K 1794/06 als unzulässig verworfen.